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   LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06   

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LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 (https://dejure.org/2006,7755)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 (https://dejure.org/2006,7755)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 13 Ta 279/06 (https://dejure.org/2006,7755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Betriebsratsbüro; Ausstattung; Büro; Betriebsrat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 BetrVG, § 33 RVG
    Gegenstandswert; Betriebsratsbüro; Ausstattung; Büro; Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandwerts in einem Beschlussverfahren über die Forderung des Betriebsrats an den Arbeitgeber zur Verfügungstellung und Ausstattung eines Betriebsraums

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06
    Was die maßgeblichen Einzelfallumstände angeht, kann auf die vergleichbare Regelung zur Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zurückgegriffen werden, wonach es in erster Linie auf die Bedeutung der Angelegenheit ankommt; daneben kann im Einzelfall der Umfang sowie die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit eine Rolle spielen (vgl. BVerfG NJW 1989, 2047; siehe auch § 48 Abs. 2 S. 1 GKG).
  • LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03

    Auszubildende, Jugendvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06
    Unter Anwendung dieser Grundsätze hält es die Beschwerdekammer (siehe Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04) in Übereinstimmung mit der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03) und dem Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) für falladäquat, den Antrag des Betriebsrats, ihm ein Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, mit dem 1, 5fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG zu bewerten, insoweit also einen Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR in Ansatz zu bringen.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 8 Ta 5/92

    Nichtvermögensrechtliche arbeitsgerichtliche Streitigkeiten; Ausgangswert; Umfang

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06
    Unter Anwendung dieser Grundsätze hält es die Beschwerdekammer (siehe Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04) in Übereinstimmung mit der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03) und dem Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) für falladäquat, den Antrag des Betriebsrats, ihm ein Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, mit dem 1, 5fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG zu bewerten, insoweit also einen Betrag in Höhe von 6.000,00 EUR in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 04.09.2007 - 10 Ta 355/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 06.09.2007 - 13 Ta 354/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 05.01.2011 - 13 Ta 714/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Überlassung eines Raums zur Erledigung

    Was die weiterhin begehrte Ausstattung des Büros angeht, hält es die Beschwerdekammer für angemessen, für den Schreibtisch einschließlich Stuhl, den Besprechungstisch mit mindestens fünf Plätzen und dazugehörigen Stühlen sowie einen abschließbaren Büroschrank insgesamt einen Wert in Höhe von 1.000,-- EUR in Ansatz zu bringen ( vgl. LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06).
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